Sanierung & Restukturierung
In Zusammenarbeit mit einer der größten Sanierungs- und Restukturierungskanzleien in Deutschland sowie Experten aus den Bereichen Finanzierung, Veränderungsmanagement und Controlling erarbeiten wir für Sie und Ihre Gesellschafter einen umfangreichen und fundierten Sanierungsplan unter zuhilfenahme des StaRUG (Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen).
Wir nutzen Krisensituationen, um Geschäftsmodelle zukunftsfähig zu machen. Die Unternehmenskrise ist für uns die Aufforderung, einen glaubwürdigen Veränderungsprozess einzuleiten und zum Erfolg führen.
Unternehmenskrisen berühren vielfältige Interessen der Beteiligten. Sind Gläubigerinteressen betroffen, findet der Veränderungsprozess „im Schatten des Insolvenzrechts“ statt. Gerade in dieser Situation muss das Handeln der Geschäftsleitung stets den rechtlichen Verhaltensanforderungen entsprechen. Unsere Beratung gewährleistet die Einhaltung dieses besonderen Rechtsrahmens.
StaRUG und andere Instrumente des modernen deutschen Sanierungsrechts nutzen wir, um die Gläubiger an der Finanzierung des Veränderungsprozesses zu beteiligen. Nur ein glaubwürdiges Veränderungskonzept, das den Gläubigern einen wirtschaftlichen Vorteil in der Zukunft verspricht, schafft die Bereitschaft, in der Gegenwart einen finanziellen Beitrag zur Veränderung zu leisten.
Da die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens im Interesse aller Beteiligten liegt, treten wir für dieses Gesamtinteressen ein.
Wir organisieren und managen den Verhandlungsprozess mit den Gläubigern. Dazu nutzen wir sämtliche Optionen des modernen deutschen Sanierungsrechts. Dabei gestalten wir eine dem Veränderungsbedarf angepasste Finanzierung
Zukunftsfähigkeit ist gerade heute auch Technologiefähigkeit. Wir können das Unternehmen an neue Technologie heranführen.
Für die Geschäftsleitung schaffen wir gute Entscheidungsgrundlagen, die dem Unternehmen in unsicheren Zeiten Orientierung geben.
In einem sich immer schneller verändernden Umfeld schaffen wir einen Wettbewerbsvorteil: Veränderungsfähigkeit.
Das geht, weil in Krisensituationen Energie gebunden ist, die freigesetzt und auf die Gestaltung der Zukunft ausgerichtet werden kann.